Am 27. November 2025 haben sich Parlament und Rat politisch auf PSD3 und PSR geeinigt, im April 2026 hat der Rat die finalen Kompromisstexte veröffentlicht. Die Verabschiedung steht unmittelbar bevor. Die meisten Analysen richten sich an Banken. Die eigentliche Sprengkraft liegt woanders: bei Plattformen, Marktplätzen und Konzernen, deren Geschäftsmodell davon abhängt, ob sie unter eine Bereichsausnahme fallen – oder plötzlich eine Lizenz brauchen.
PSD3 und PSR: Die neue Arbeitsteilung im Zahlungsrecht
Die Struktur ändert sich grundlegend. Die PSR ist eine Verordnung und gilt künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – sie enthält das operative Zahlungsrecht: Transparenz, Haftung, starke Kundenauthentifizierung, Betrugsprävention und die Bereichsausnahmen. Die PSD3 regelt als Richtlinie die Lizenzierung und wird in Deutschland ins ZAG umgesetzt. Zeitlich gilt: Die neuen Regeln greifen voraussichtlich rund 21 Monate nach Inkrafttreten, also etwa ab Anfang 2028. Das klingt weit weg. Für Geschäftsmodell-Entscheidungen ist es das nicht.
Denn die Fragen, die die PSR beantwortet, sind exakt die Fragen jedes Embedded-Finance-Modells: Wann wird eine Plattform, die Zahlungen für Dritte entgegennimmt, selbst zum Zahlungsdienstleister? Wie weit trägt die Handelsvertreterausnahme, auf der viele Marktplatz-Konstruktionen ruhen? Was deckt die Konzernausnahme – und was nicht? Die deutsche Verbundausnahme etwa findet sich in der PSR nicht wieder, und die Auslegung der Handelsvertreterausnahme soll erst durch EBA-Leitlinien bis etwa 2027 geklärt werden. Wer heute ein Plattformmodell mit Zahlungsflüssen baut, baut auf Regeln, deren Feinjustierung noch läuft.
Für Embedded Finance ist die PSR Klarheit – und Stresstest zugleich
Unsere Einordnung: Die PSR ist für Embedded Finance netto positiv. Einheitliche, direkt geltende Regeln beenden das Forum-Shopping zwischen nationalen PSD2-Auslegungen und machen paneuropäische Embedded-Payments-Modelle planbarer. Das gilt auch für Kreditprodukte auf B2B-Plattformen, deren Zahlungsströme unter dieselben Regeln fallen. Verbesserte API-Anforderungen im Open Banking und der verpflichtende Empfängerabgleich professionalisieren genau die Infrastruktur, auf der eingebettete Finanzprodukte laufen.
Gleichzeitig ist sie ein Stresstest für gewachsene Konstruktionen. Drei Muster sehen wir im Markt immer wieder, und alle drei gehören auf den Prüfstand. Erstens: Plattformen, die Zahlungen „nur durchleiten“ und sich auf die Handelsvertreterausnahme stützen – ob der geforderte Verhandlungsspielraum tatsächlich vorliegt, wird unter der PSR neu bewertet. Zweitens: Konzern-Konstruktionen mit zentraler Zahlungsabwicklung, deren Zulässigkeit an der neuen Konzernausnahme hängt. Drittens: BaaS-Partnerschaften, in denen die Rollenverteilung zwischen Plattform, Bank und technischem Dienstleister nie sauber dokumentiert wurde. Unter einem direkt geltenden, harmonisierten Regime fallen solche Grauzonen schneller auf als unter 27 nationalen Auslegungen.
Dazu kommt die Verzahnung mit dem Rest des EU-Pakets: Die PSR verschärft Betrugs- und Authentifizierungsanforderungen just in dem Moment, in dem KI-Agenten beginnen, Zahlungen auszulösen – eine Konstellation, die der Gesetzgeber nur ansatzweise mitgedacht hat. Und FIDA, der Datenzugangs-Teil desselben Pakets, hängt weiter im Trilog. Wer seine Architektur jetzt plant, sollte beide Achsen zusammen denken: Zahlungsfluss und Datenfluss.
Das Prüfprogramm bis Ende 2026
Drei Arbeitspakete, keine Panik. Erstens die Einordnung: Jede Zahlungsstrecke im eigenen Modell gegen die PSR-Bereichsausnahmen prüfen – mit dem finalen Kompromisstext, nicht mit PSD2-Gewohnheitsrecht. Zweitens die Vertragsebene: Rollen, Haftung und SLAs mit Zahlungspartnern und BaaS-Anbietern an die neuen Haftungs- und Betrugspräventionsregeln anpassen. Drittens die Zeitplanung: 2026 verstehen und entscheiden, 2027 umbauen, 2028 compliant sein. Wer die Reihenfolge umdreht, baut 2028 unter Aufsicht.
PSD2 hat Embedded Finance möglich gemacht. Die PSR entscheidet, welche Modelle davon professionell genug sind, um zu bleiben. Wenn Sie Ihr Modell gegen den finalen Text prüfen wollen: Sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen zu PSD3 und PSR
Was ändern PSD3 und PSR?
Die PSR ist eine Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – sie enthält das operative Zahlungsrecht: Transparenz, Haftung, starke Kundenauthentifizierung, Betrugsprävention und die Bereichsausnahmen. Die PSD3 regelt als Richtlinie die Lizenzierung und wird in Deutschland ins ZAG umgesetzt.
Ab wann gelten PSD3 und PSR?
Die politische Einigung fiel am 27. November 2025, die finalen Kompromisstexte liegen seit April 2026 vor. Die neuen Regeln greifen voraussichtlich rund 21 Monate nach Inkrafttreten – also etwa ab Anfang 2028. Die Auslegung der Handelsvertreterausnahme sollen EBA-Leitlinien bis etwa 2027 klären.
Wann braucht eine Plattform eine Zahlungslizenz?
Das entscheiden die Bereichsausnahmen der PSR: Handelsvertreterausnahme, Konzernausnahme und die Frage, wann die Entgegennahme von Zahlungen für Dritte selbst zum Zahlungsdienst wird. Gewachsene Konstruktionen – etwa Marktplätze, die sich auf die Handelsvertreterausnahme stützen – gehören jetzt auf den Prüfstand, mit dem finalen Text statt PSD2-Gewohnheitsrecht.